Ein Aspekt der Digitalisierung, den ich für kaum überschätzbar halte, ist das Archivarische. In meinen Texten komme ich immer wieder auf die Auswirkungen zu sprechen.
An dieser Stelle möchte ich aber einfach mal ein „fantastic!“ ausrufen; auf Archival Sound Recordings heißt es:
Explore 44,500 selected recordings of music, spoken word, and human and natural environments.
Es ist ein Projekt der British Library. Sie veröffentlicht Tausende Aufnahmen die vor 1959 gemacht wurden und deren Komponisten länger als 70 Jahre tot sind. Das sind die britischen Bestimmungen für Leistungsschutzrecht (50 Jahre) und Urheberrecht (70 Jahre nach Tod). Jetzt kommt allerdings die schlechte Nachricht: Die selben Bestimmungen gelten auch in Deutschland (in „Feeds“ nächstes Jahr werde ich haufenweise Aufnahmen von vor 1959 einsetzen), nicht aber in anderen Ländern, darum hat die Website fast alle Aufnahmen für Nicht-UK-Länder unterbunden. Merde! Wir brauchen internationale Standards im digitalen Zeitalter.
Also, leider kann ich jetzt keine Chopin-Balladen von Claudio Arrau gespielt anhören (es sei denn hier). Dafür aber Aufnahmen australischer Ureinwohner von 1898.
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