Skip to content
Kategorie Kopierrecht

Goethe, der Filesharer

Aus den Gesprächen mit Eckermann:

„Man spricht immer von Originalität, allein was will das sagen! So wie wir geboren werden, fängt die Welt an, auf uns zu wirken, und das geht so fort bis ans Ende. Und überhaupt, was können wir denn unser Eigenes nennen als die Energie, die Kraft, das Wollen! – Wenn ich sagen könnte, was ich alles großen Vorgängern und Mitlebenden schuldig geworden bin, so bliebe nicht viel übrig.“

Netzpolitik: Podcast zur Kulturflatrate

Markus Beckedahl interviewte Volker Grassmuck zur Kulturflatrate. Die Debatte darum ist mittlerweile netzweit am Kochen, und schon fast überkommt einen das Gefühl, dass das Thema totgeredet wird, ehe etwas passiert (die ästhetische Dimension der Demokratie ist ein Problem). Dieses Gespräch ist aber sehr empfehlenswert, da ein wirklicher Experte spricht.

Der alte Markt wird wegbrechen und in seiner Form nicht wiederherstellbar sein (und das ist auch nicht zu wünschen). Modellrechung: Der Arbeiter im CD-Presswerk verliert seinen Job, aber er braucht auch nicht mehr so viel Geld für Konsumgüter, denn er kann sie umsonst herunterladen (und gewinnt viel Zeit!). Wer daran verliert, sind natürlich die Bosse des Arbeiters, aber diese Umverteilung können wir uns nur wünschen.

An den Kommentaren zu dem Netzpolitik-Post wird trotz Grassmuck-pro Kulturflatrate – Expertise deutlich, dass die Sache große Widerstände hat. Nachhaltige Lösung wird die Kulturflatrate nicht sein. Die ganz logische letzte Konsequenz aus der Digitalisierung und dem damit folgenden Ende vieler Arbeitsmodelle ist das bedingungslose Grundeinkommen. Hoffentlich werden die beiden Themen Digitale Revolution und Grundeinkommen bald in der Diskussion noch mehr „verlinkt“.

Video über die geplante Ausweitung der Urheberrechte auf 95 Jahre

Sampling mal wieder

Wie die GEMA mit dem Widerspruch zwischen meinem Fall und Bushidos umgeht wäre interessant zu erfahren. Aber die hält sich natürlich wieder mal bedeckt, außer dass in ihrem jüngsten Hochglanzmagazin mit keinem Sterbenswort eine gewisse Aktion vom letzten Sommer erwähnt wird.

http://www.zoomer.de/news/topthema/bushido-vor-gericht/urheberrecht/artikel/plagiatsvorwuerfe-gegen-rapper-bushido

So soll es sein. Kunst wird bezahlt, Kunst wird frei.

~andrea me berichtet, dass in Linz kulturelle Projekte, die unter eine freie Lizenz gestellt werden, mit 10% mehr gefördert werden. Das geht in die Richtung meiner im Zuge der „product placements“ gestellten Forderung, dass es ein solides Auftragswesen für Künstler geben soll, die Kunstwerke dann aber frei der Menschheit gehören müssen.
Die Auflage in Linz ist, dass man das geschaffene Werk dann nicht bei einer Verwertungsgesellschaft anmeldet. Das wäre nun aber bei der GEMA gar nicht möglich, denn entweder man ist da drin und muss JEDES Werk melden oder man ist komplett draußen, wofür sich dann nicht ohne Grund immer mehr Künstler entscheiden. Ob sich da noch dieses Jahrhundert bei der GEMA was ändern wird?

Elektrischer Reporter zum Urheberrecht II

Im zweiten Teil der Elektrischer-Reporter-Reihe zum Thema Urheberrecht in digitalen Zeiten geht es um Creative Commons und Kulturflatrate:

product placements @ZDFinfokanal: Elektrischer Reporter

In der neuesten Ausgabe des Elektrischen Reporters geht es um Urheberrecht in digitalen Zeiten. Unter anderem mit meiner Aktion product placements, 70200 GEMA-Formulare für ein 33sekündiges Musikstück.

weiterlesen

Elke Heidenreichs Sendung geht weiter, und zwar auf dem besten Sendeplatz überhaupt, dem Internet. Dann kann die Sendung endlich auch ich sehen, der ich noch nie einen Fernseher besessen habe.

Link: Lesen ! Gast: Campino - www.litcolony.de

Zum BGH-Urteil bzw. meinem Interview dazu

In meinem Interview mit der SZ ist es zu Verwirrung gekommen. Natürlich begrüße ich nicht, dass die 2 Sekunden Kraftwerk geschützt bleiben sollen, aber ich begrüße, dass zumindest herauskommt, dass es Hintertüren gibt.
Ich muss dazu sagen, dass das Interview per Handy mitten während meiner Arbeit geführt wurde und ich nicht sorgfältig genug antworten konnte. Ich hoffe, dass dennoch ersichtlich geworden ist, dass hier das Problem der Uneindeutigkeit des Urteils die Debatte weiter anheizen wird, und das sehe ich als Teilerfolg.

SZ-Interview zum Pelham-Urteil des BGH

Heute hat der Bundesgerichtshof ein bemerkenswertes Urteil gesprochen: Ein 2sekündiges Sample, das Moses Pelham von Kraftwerk übernommen hat, ist keine Verletzung des Urheberrechts.

Dazu habe ich heute der SZ Online ein Interview gegeben:

http://www.sueddeutsche.de/kultur/600/387397/text/

Bemerkenswert ist, dass der BGH betont, dass grundsätzlich kleinste gesampelte Klangschnipsel Diebstahl geistigen Eigentums sein können. Daran ist bemerkenswert, dass die GEMA bei meiner Aktion ja genau umgekehrt argumentiert hatte, um sich aus der Affäre zu ziehen. Das bemerkt der Musikmeteoblog und empfiehlt, dass ich mich nun selber verklage, um das wieder ins Rampenlicht zu holen. Ich werde die Sache prüfen.