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SZ-Interview zum Pelham-Urteil des BGH

Heute hat der Bundesgerichtshof ein bemerkenswertes Urteil gesprochen: Ein 2sekündiges Sample, das Moses Pelham von Kraftwerk übernommen hat, ist keine Verletzung des Urheberrechts.

Dazu habe ich heute der SZ Online ein Interview gegeben:

http://www.sueddeutsche.de/kultur/600/387397/text/

Bemerkenswert ist, dass der BGH betont, dass grundsätzlich kleinste gesampelte Klangschnipsel Diebstahl geistigen Eigentums sein können. Daran ist bemerkenswert, dass die GEMA bei meiner Aktion ja genau umgekehrt argumentiert hatte, um sich aus der Affäre zu ziehen. Das bemerkt der Musikmeteoblog und empfiehlt, dass ich mich nun selber verklage, um das wieder ins Rampenlicht zu holen. Ich werde die Sache prüfen.