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Kreidlers YouTube Charts

Nicht ganz unstolz kann ich heute „Charts Music“ die 400.000 – Views passieren sehen. Aus dem Anlass kommentiere ich mal meine YouTube-TopTen:

1. Charts Music (400.000) — Hat halt einfach gepasst und betrifft alle weltweit.

2. product placements (92.000 [alle Versionen (lang, kurz, englisch) addiert]) — auch ne Rakete, nur etwas intellektueller.

3. Wacom Tablet Performance (40.000) — Da scheinen immer wieder an dem Tablet Interessierte draufzustoßen und stoßen sich entsprechend an den Sounds (siehe Kommentare). Ich hab das Ding ganz unschuldig ins Netz gestellt, ist auch nur ein Experiment gewesen…

4. London (25.000) — nebenbei hat sich meine experimentelle Tonspur-Arbeit für _himbeergeist: auch hochgeviewed, aber natürlich weil Sex sells, entsprechend auch hier die Ignorantenkommentare.

5. Call Wolfgang (22.000) — innerdeutsche Angelegenheit, da aber mit einigem Wirbel und immer noch aktuell.

6. Tonspur zur Mondlandung (3.500) — An der Spitze der Niederungen die Tonspur zur Mondlandung, die doch Einige thematisch interessiert.

7. COIT (2.300) — ob da der mißverständliche Titel anlockt? Handelt sich tatsächlich doch um ne ziemliche Fach-Angelegenheit.

8. Anlässe, sich eine zu drehen (1.800) — In aller Bescheidenheit: Es ist das beste Neue-Musik-Gitarrenstück nach (zeitlich!) „Salut für Caudwell“, und immerhin von meinen Konzertstücken auch das meistgesehene auf YouTube.

9. RAM microsystems (1.600) — Meine meistgespielte Performance und hier der Mitschnitt der besten Version, nur leider mit miserablem Ton, aber der Heini von der Technik hat’s nicht gebacken gekriegt mir mal den guten Sound rüberkommen zu lassen. Hätte mehr Views verdient!

10.Träumerei (1.400) — Warum ausgerechet das einige Klicks bekommt, weiß ich nicht, ich schätze weil’s bei den „related Videos“ meiner anderen (s.o.) aus undurchschaubaren YouTube-Ranking-Gründen meist ganz oben steht.

Wenn man allerdings sieht, dass andere Videos bei YouTube in einer Woche millionenmal angeklickt werden, ist auch bei meiner Nr. 1 keine Überheblichkeit angebracht.