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Kompositionswettbewerb

Wer Beethovens „Ode an die Freude“ musikalisch maximal verhunzt, bekommt 3 Jahre Knast!

„Wer die EU-Flagge oder -Hymne verunglimpft, soll künftig zu einer Geldstrafe oder 3 Jahren Haft verurteilt werden können. Das beschloss der Bundesrat. Der Gesetzentwurf geht nun an den Bundestag.“ (MDR Aktuell 20.9.19)
Wer also die Ode an die Freude nicht ordnungsgemäß instrumentiert, intoniert, oder im richtigen Tempo spielt, kommt in den Knast! Im Zweifelsfall holt sich das Gericht Gutachten von der Musikwissenschaft und Musiktheorie ein.

https://www.stern.de/news/bundesrat-will-europaeische-symbole-besser-schuetzen-8914618.html