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Der Urheberrechtsexperte Till Kreutzer schaut mal genau in / denkt über AGB in Verträgen mit Urhebern nach. Jeder kennt ja den Stress, seitenweise Kleingedrucktes unterschreiben zu müssen. Darum ist auch Kreutzers Text zwangsläufig juristischer Stress, aber sehr informativer:

http://irights.info/index.php?id=761

Sein Fazit:

Davon, dass das seit 2002 geltende Urhebervertragsrecht gemeinsam mit dem AGB-Recht einen „lückenlosen Schutz“ bietet, wie es sich der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung auf die Schulter klopfend selbst attestiert, kann nach alledem keine Rede sein.

Frei nach Kafka:

Urheberrechte abgegeben. Geweint.