Bereits 1910 stellte die Firma Gaumont das sog. Chronophone her, mit dem in Kinos längere Filme durchgehend musikalisch untermalt werden konnten, indem man zwei Plattenspielersysteme zusammenstellte und einen „Crossfader“ für nahtlose Übergänge anbrachte. DJ Culture, Old School.
Letzte Woche ging ein Text rum, der von diesem Experiment berichtet: In einem Konzert spielte man 10 Stücke, wovon 8 computerkomponiert waren und 2 von Menschenhand geschrieben wurden, die Hörerschaft machte einen Turing-Blindtest. Sozusagen das Duell Kasparow gegen Deep Blue, aber nicht auf dem Schachbrett, sondern im Konzertsaal.
In dem Artikel sind auch Videos eingebunden, ein Beispiel:
Es ist schon auffällig, dass sich derartige Berichte häufen. Natürlich ist die ästhetische Bewertung hier ungleich heikler als beim Schachspiel mit klaren Regeln, und Kompositionssoftware hat ja selbst wiederum einen Schöpfer und irgendwelche Startwerte müssen eingegeben werden.
Es ist aber auch nicht so, dass der Computer nur das ausspuckt, was vorher einprogrammiert wurde, denn mit Zufallsgeneratoren kommt tatsächlich ein nicht-menschliches Element hinein, oder wenn gewissermaßen anonyme Daten aus dem weltweiten Netz in die Berechnungen miteinfließen, was zu ganz unerwarteten Ergebnissen führen kann. Darum wird es mal wirklich schwierig werden, jemanden zur Verantwortung zu ziehen, wenn Computer Börsencrashs oder gar Kriege auslösen.
Das ganze zeigt: Es ist höchste Zeit für umfassende philosophische Einschätzung über die Eigenständigkeit computerisierter Arbeit. Erst unlängst hatte ich hier den Fall von 1957, als einem computerkomponierten Schlager kein Urheberrecht zugesprochen wurde, weil der Computer nicht als Subjekt galt (ähnlich der Fall mit dem Affen, der Fotos gemacht hat, aber kein Urheberrecht daran haben kann, weil er keine juristische Person darstellt).
Am 6.10. werde ich beim Jahreskongress der Gesellschaft für Musiktheorie an der Folkwang Universität Essen einen Vortrag halten zum Thema „Soundshop – Was kann der Computer komponieren?“. Darin greife ich die Digitalisierungs-Debatte von 2010 auf, zeige vor allem meine Software COIT und werde davon abstrahierend dann allgemeine Fragen zur künstlichen Kompositionsleistung / -„Intelligenz“ angehen.
Dieses Dokument entbehrt nicht einer gewissen Tragik: Die physische Welt verschwindet in kleinen Geräten. Was konnte man früher noch mit der Luftgitarre fulminant abrocken! – wer heute imaginäres Musizieren performen will, muss mit Luftplatten, Luftkopfhörer und Lufteffektgeräten hantieren.
Die amerikanische Kongreß-Bibliothek, die unter anderem auch für Fragen des musikalischen Urheberschutzes zuständig ist, lehnt es nur äußerst selten ab, einem Schlager das Copyright zuzuerkennen. Dem Schlager „Push-Button Bertha“ (Druckknopf-Berta) aber, der ihr kürzlich mit der Bitte um Schutz vor Nachahmungen eingereicht worden war, verweigerten die staatlichen Urheberschützer die Aufnahme in das Copyright-Register.
Den Text hätten die Copyright-Wächter der Kongreß-Bibliothek allenfalls noch gutgeheißen, der Musik aber glaubten sie einen Urheberschutz nicht gewähren zu können, denn sie entstammte nicht der Inspiration eines Komponisten, sondern dem mechanischen Datengeber eines mittelgroßen Elektronengehirns namens Berta.
Tatsächlich begannen also mit der Erfindung des Computers auch die Überlegungen, ihn selbständig Musik komponieren zu lassen.
In der Mai-Ausgabe des Merkur ist ein Text von Harry Lehmann über die Kompositionssoftware von David Cope abgedruckt; der Text ist ein Kapitel aus dem kommenden Buch „Die digitale Revolution der Musik“.
Im Geißenklösterle wurde im Jahre 1990 eine 12,6 cm lange Flöte (Flöte 1) aus dem Radius eines Singschwans gefunden. Neben der gut erhaltenen Flöte 1 wurde von Hahn und Münzel eine zweite, sehr fragmentarische Vogelknochen-Flöte (Flöte 2) vorgelegt. Beide Exemplare stammen aus dem Archäologischen Horizont II (Oberes Aurignacien) und zeigen sorgfältig angelegte Kerben und flach geschnittene Grifflöcher, die eine eindeutige Interpretation der Funde als Flöten ermöglichen. Später wurde eine weitere Flöte (Flöte 3) aus dem Geißenklösterle identifiziert, die erstaunlicherweise aus zwei ausgehöhlten Mammutelfenbeinspänen hergestellt und dann zusammengeklebt wurde. Wie die Vogelknochenflöten wurde diese Flöte aus dem oberen Aurignacien-Schichtkomplex AH II geborgen. Ein Teil der Flöte 3 war von Hahn bereits 1988 als mit einer Kerbreihe verziertes Elfenbeinstabfragment veröffentlicht worden, konnte aber wegen fehlender Teile noch nicht als Flöte identifiziert werden. Neuere Forschungsergebnisse ergaben für diese Flöten ein Alter von etwa 42.000 bis 43.000 Jahren, was sie damit zu den derzeit (2012) ältesten bekannten Musikinstrumenten macht.
Das schwäbische Erfindertum (ich nenne nur exemplarisch das Auto) hat Tradition seit 42.000 Jahren.
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